Gesetzklar

USG 2020 – usg_2020

Bund BGBl: BGBl I Erstverkündet: 2019-08-04

Inhaltsübersicht –

Kapitel 1 S1 Allgemeine Vorschriften auto S1 col1 8* justify col2 72* § 1 1 col1 Anwendungsbereich, Begriffsbestimmung 1 col2 § 2 1 col1 Teilzeit 1 col2 § 3 1 col1 Härteausgleich 1 col2 § 4 1 col1 Ruhen der Leistungen 1 col2 top left 50 2 0 none 1 0 %yes; Kapitel 2 S1 Leistungen auto S1 Abschnitt 1 …

§ 1 – Anwendungsbereich, Begriffsbestimmung

§ 2 – Teilzeit

Bei Teilzeitbeschäftigung nach § 30a Absatz 1 des Soldatengesetzes werden Leistungen nach den §§ 5 bis 9, 11 und 14 anteilig gewährt. Die Leistungen nach den §§ 12 bis 17 und 23 Absatz 3 werden anteilig zur vollen Dienstzeit am jeweiligen Tag gewährt. Die Tage nach den §§ 12 und 13 werden bei Teilze…

§ 3 – Härteausgleich

§ 4 – Ruhen der Leistungen

§ 5 – Leistungen an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

§ 6 – Leistungen an Selbständige

§ 7 – Zusammentreffen mehrerer Leistungen

§ 8 – Mindestleistung

(1) Reservistendienst Leistende erhalten nach ihrer Wahl statt der Leistungen nach den §§ 5 und 6 für jeden Tag der Dienstleistung einen Tagessatz, dessen Höhe sich aus der Tabelle in Anlage 1 ergibt. Der Tagessatz wird in Anlehnung an die regelmäßigen Anpassungen der entsprechenden Grundgehälter un…

§ 9 – Leistungen für Versorgungsempfänger

Leisten Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger Reservistendienst, so erhalten sie mindestens die Differenz aus der Summe aus a) ihren ruhegehaltfähigen Dienstbezügen nach der Endstufe der Besoldungsgruppe, aus der das Ruhegehalt berechnet ist, und normal b) dem Unterschiedsbetrag nach § …

§ 10 – Kaufkraftausgleich

§ 11 – Prämie

§ 11a – Prämie für besondere Einsatzbereitschaft

(1) Reservistendienst Leistenden kann für ihre Verwendung bei der Herbeiführung eines im besonderen öffentlichen Interesse liegenden unaufschiebbaren und zeitgebundenen Ergebnisses im Inland eine Prämie gewährt werden. Voraussetzung ist eine Entscheidung nach § 42b Absatz 3 des Bundesbesoldungsgeset…

§ 12 – Zuschlag für längeren Dienst

Reservistendienst Leistende erhalten einen Zuschlag von 70 Euro pro Tag ab dem 15. Tag Reservistendienst im Kalenderjahr, höchstens jedoch 700 Euro im Kalenderjahr. Die Leistung ist ausgeschlossen, soweit eine Verpflichtungsvereinbarung nach § 13 abgeschlossen ist.…

§ 13 – Zuschlag für die Verpflichtung zu längerem Dienst

Reservistendienst Leistende, die sich vor dem ersten Tag eines Reservistendienstes auf Grund eines entsprechenden Angebots verpflichtet haben, in einem Kalenderjahr mindestens 33 Tage Reservistendienst zu leisten, erhalten nach Erfüllung der Verpflichtung einen Zuschlag von 35 Euro je Tag, höchstens…

§ 14 – Dienstgeld

Reservistendienst Leistende erhalten für Dienstleistungen an einem Samstag, einem Sonntag und einem gesetzlichen Feiertag sowie für eine eintägige Dienstleistung an einem Freitag eine zweite Prämie nach Spalte 2 der Tabelle in Anlage 2. Für Tage, an denen kein Dienst geleistet wird, wird die zweite …

§ 15 – Zuschlag für herausgehobene Funktionen

(1) Reservistendienst Leistende erhalten einen widerruflichen Zuschlag für die Dauer der Wahrnehmung einer herausgehobenen Funktion unter den gleichen Voraussetzungen, unter denen Besoldungsempfängerinnen und Besoldungsempfängern eine Stellenzulage im Sinne des § 42 Absatz 1 und 3 des Bundesbesoldun…

§ 16 – Zuschlag für besondere Erschwernisse

(1) Reservistendienst Leistende erhalten einen widerruflichen Zuschlag zur Abgeltung besonderer Erschwernisse, sofern sie Aufgaben unter den gleichen Voraussetzungen wahrnehmen, unter denen Besoldungsempfängerinnen und Besoldungsempfängern eine Erschwerniszulage nach § 47 des Bundesbesoldungsgesetze…

§ 17 – Zuschlag für besondere zeitliche Belastungen

(1) Reservistendienst Leistende erhalten einen Zuschlag für jede Dienstleistung, für die Besoldungsempfängerinnen und Besoldungsempfängern unter gleichen Voraussetzungen und im gleichen Umfang nach den §§ 50 bis 50b sowie 50d des Bundesbesoldungsgesetzes und den dazu erlassenen Rechtsverordnungen ei…

§ 18 – Auslandsverwendungszuschlag

§ 19 – Auslandszuschlag

§ 20 – Unterkunft

§ 21 – Dienstkleidung und Ausrüstung

§ 22 – Heilfürsorge

§ 23 – Verpflegung, Verpflegungsgeld

§ 25 – Antrag

§ 26 – Leistungsberechnung

§ 27 – Auskunfts- und Mitteilungspflichten

(1) Reservistendienst Leistende, die Leistungen nach § 8 Absatz 1 Satz 1 beantragen, haben Leistungen nach § 1 Absatz 2 Satz 1 und § 9 Absatz 2 Satz 2, auch in Verbindung mit Absatz 11, des Arbeitsplatzschutzgesetzes sowie Ruhegehälter nach § 27 Absatz 1 des Soldatenversorgungsgesetzes einschließlic…

§ 28 – Folgen fehlender Mitwirkung

§ 29 – Vertretung der Bundesrepublik Deutschland

§ 30 – Bußgeldvorschriften

Anlage 1 – (zu § 8)Mindestleistung

Anlage 2 – (zu den §§ 11, 14 und 19)Prämie, Dienstgeld, Auslandszuschlag